Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erding hat den Haushalt des Marktes Isen für das Jahr 2023 mit folgenden Auflagen genehmigt:

 

  1. Der Marktgemeinderat Isen hat bei der geplanten Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen im Vorfeld und auch während des laufenden Baufortschritts konsequent die Kosten zu überwachen und auf Einsparungsmöglichkeiten zu achten.
  2. Einnahmen aus Zuweisungen und Grundstücksverkäufen sind zur Tilgung von Krediten zu verwenden. Bei der Ausgestaltung der Kreditverträge ist hierauf zu achten.
  3. Der Markt Isen hat jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung einen Plan (tabellarische Übersicht) mit Maßnahmen der Haushaltssicherung zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei hat sich der Markt Isen an den Anforderungen (10-Punkte-Katalog) und Übersichten an ein Haushaltskonsolidierungskonzept in Rahmen der Bedarfszuweisungen zu orientieren. Dabei sind insbesondere auch Maßnahmen im Verwaltungshaushalt zu ergreifen, um die nur noch sehr bedingt gegebene dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Isen aufrechtzuerhalten bzw. wieder zu verbessern.
  4. Der erarbeitete und beschlossene Plan mit Maßnahmen der Haushaltssicherung ist dem Landratsamt Erding jährlich vorzulegen.

 

Aufgrund dieser Auflagen hat die Finanzverwaltung im Jahr 2020 erstmalig ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Dieses wurde zum Haushaltsplan 2021, 2022, 2023 und zum Haushaltsplan 2024 fortgeschrieben.

 

Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes soll sein, dass der Schuldenstand beschränkt wird und ab dem Jahr 2028 keine Nettoneuverschuldung erfolgt, damit der Verwaltungshaushalt langfristig entlastet wird und die Handlungsfähigkeit des Marktes Isen langfristig gewährleistet ist.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Konzept müssen jeweils im angegebenen Zeitrahmen von der Finanzverwaltung geprüft werden und vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

 

Im Jahr 2012 wurden bereits umfassende Maßnahmen zur Haushaltssanierung ergriffen wurden, insbesondere der Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer und der erstmaligen Kalkulation der Friedhofsgebühren. Laufend wurden seitdem die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie der Friedhofsbenutzung kostendeckend kalkuliert. Im Jahr 2023 und 2024 wurden die Gebühren für den Kindergarten neu kalkuliert und erhöht, die Gebühren für die Obdachlosenunterkunft wurden neu kalkuliert und erhöht, sowie die Verwaltungsgebührensatzung wurde überarbeitet und neu erlassen. Im Jahr 2024 werden weiterhin Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durchgeführt. Weitere Ausführungen sind im Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2024 in der vorgelegten Fassung.