Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 20.11.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 171/2, Gemarkung Westach

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Mais.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

 

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage. Die Ableitung erfolgt über den Straßenentwässerungskanal des Marktes Isen. Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis ist vorhanden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

 


Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt.