Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.11.2023 ging beim Markt Isen ein Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans „Mittbach“ ein.

Antragsteller ist der Eigentümer des Grundstücks Wendelsteinstraße 7 in Mittbach.

Dieser möchte auf seinem Grundstück ein weiteres Gebäude errichten welches sich zur Hälfte außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet.

 

Begründet wird der Antrag dahingehend, dass die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans fast vollständig bebaut sind und auf der gegenüberliegenden Straßenseite Gebäude mit zwei Vollgeschossen vorhanden sind.

 

Seitens der Verwaltung wird eine Aufhebung des Bebauungsplans nicht empfohlen.

Drei Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans sind noch nicht bebaut.

Außerdem enthält der Bebauungsplan gestalterische Anforderungen welche weitergeführt werden sollten.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen sowie die GRZ sind recht großzügig gefasst.

Die Erweiterung des bestehenden Gebäudes um eine zweite Wohneinheit ist auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfordert im Übrigen ein entsprechendes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange.


Beschluss:

 

Der Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans wird abgelehnt.