Sachverhalt:
Gemäß Art. 31
Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – sind neue
Marktgemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.
Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam
zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die
Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr
mir Gott helfe.“
Frau Bürgermeisterin
Hibler vereidigt das neue Marktgemeinderatsmitglied Raphael Schrimpf mit dem
Wortlaut der Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO.