Beschluss: beraten

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – sind neue Marktgemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.

 

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Frau Bürgermeisterin Hibler vereidigt das neue Marktgemeinderatsmitglied Raphael Schrimpf mit dem Wortlaut der Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO.