Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Tennisclub Isen e.V. hat mit Schreiben vom 10.10.2023 einen Antrag auf Zuschuss für die Instandsetzung der Hangsicherung auf dem Sportgelände des Tennisclub Isen e.V. gestellt.

 

Der Tennisclub Isen e.V. ist Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 432/0 Gmk Westach. Auf diesem Grundstück befinden sich 3 Tennisplätze und das Vereinshaus. Ein Tennisplatz befindet sich auf den Grundstücken des Marktes Isen Fl.Nr. 421/0 und 421/2 Gmk Westach. Hierfür ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Markt Isen und dem Tennisclub Isen vorhanden. Die nun geplante Hangsicherung erfolgt jedoch nur auf dem Grundstück des Tennisclubs Isen. Die gesamte Anlage wird vom Tennisclub Isen eigenverantwortlich unterhalten und gepflegt.

 

Östlich angrenzend an die Tennisplätze erhebt sich ein steiles Hanggelände. Dessen einseitige Druckkräfte haben im Laufe der Jahrzehnte zu einer erheblichen Erosion des betreffenden Geländes geführt. Das Hanggrundstück liegt geologisch gesehen im Bereich von Moränenablagerungen, also Tonen und Schluffen, die gerade in den oberen Schichten begrenzt tragfähig sind.

Daher ist eine Stabilisierung des Hanggrundstückes aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich, um den Sportbetrieb in der jetzigen Form aufrecht erhalten zu können. Hierfür wird die bestehende Stützmauer auf Platz 1 vollständig erneuert und die bestehende Hangsicherung bei Platz 3 saniert.

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens werden gemäß Kostenschätzung auf 60.982,21 € brutto geschätzt. Hierbei sind geschätzte Eigenleistungen in Höhe von 2.100 € enthalten.

Zur Finanzierung sind weitere Förderungen beim BLSV in Höhe von 20 % und beim Landkreis Erding in gleicher Höhe des Zuschusses des Marktes Isen beantragt worden. Den Rest trägt der Tennisclub Isen selbst und ist gesichert.

 

Gemäß den Zuwendungsrichtlinien des Marktes Isen können Zuwendungen in Form von zweckgebundenen Zuschüssen als Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 15 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewährt werden.

 

Bei der Gewährung einer Anteilsfinanzierung werden die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten für die Instandsetzung der Hangsicherung auf 58.882,21 € (Gesamtkosten abzüglich Eigenleistung) festgesetzt. Daraus ergibt sich ein vorläufiger Zuschuss in Höhe von 8.832,33 €.

 

Der Zuschuss wird in den Haushalt des Marktes Isen 2024 eingeplant und kann nur vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel gewährt werden.


Beschluss:

 

Dem Tennisclub Isen e.V. wird ein einmaliger, zweckgebundener Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten gemäß dem Antrag vom 10. Oktober 2023 gewährt. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten werden gemäß den vorliegenden, geschätzten Gesamtkosten auf 58.882,21 € festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel.