Sachverhalt:

 

Am 16.10.2023 wurde die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt.

 

Der Vorsitzende gibt dem Marktgemeinderat die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 bekannt.

 

Die Prüfung wurde ohne Prüfungsfeststellung und ohne Prüfungsbeanstandung abgeschlossen.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:

 

 


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO, wie im Sachverhalt dargestellt, festgestellt.