Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern vorgestellt und ein Beitritt oder der Abschluss einer zweijährigen Zweckvereinbarung diskutiert.

 

Da der Beitritt nur 1x jährlich im November möglich ist und die entsprechende Sitzung des Zweckverbandes Mitte November stattfindet, muss heute beschlossen werden, ob ein Beitritt erfolgen soll. Der alternative Abschluss einer einmaligen Zweckvereinbarung auf 2 Jahre ist jederzeit möglich, allerdings sind dann die Kosten der Überwachungstätigkeit höher als bei einem Beitritt.   


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.November 2022, den Beitritt des Marktes Isen zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

 

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

 

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)

- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)