Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 16.10.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Steinackerweg 6, Fl.-Nr. 763/13, Gemarkung Westach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinlandstraße“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt einer Einfriedung aus Holzzäunen mit senkrechter Lattung oder Maschendrahtzäunen mit einer max. Höhe von 1,00 m soll eine Sichtschutzwand mit waagrechter Lattung und einer Höhe von 1,70 m errichtet werden

 

Sichtschutzwände sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinlandstraße“ in der beantragten Form nicht zulässig.

Befreiungen dahingehend wurden (ggf. abgesehen von Terrassentrennwänden zwischen Doppelhaushälften) in der Vergangenheit nicht erteilt.

 

Die notwendigen Befreiungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Die Befreiungen sind, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt. Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Art und Höhe der Einfriedung wird nicht zugestimmt.