Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 13.09.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 1057, Gemarkung Mittbach

 

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht privilegiert.

 

Sonstige Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB können nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft und nicht als Baufläche dargestellt.

Außerdem ist durch das Bauvorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB mit Bezugsfallwirkung zu befürchten.

 

Das Vorhaben ist nicht privilegiert und öffentliche Belange werden durch das Bauvorhaben beeinträchtigt.

Das Vorhaben ist damit planungsrechtlich nicht zulässig.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt.