Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das kommunale Haushaltsrecht gibt den Kommunen die Möglichkeit, eine hauswirtschaftliche Sperre zu verhängen gem. § 28 KommHV (wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren).

 

Dem Markt Isen steht es frei, im Rahmen seiner Finanzhoheit eine hauswirtschaftliche Sperre auch zu verfügen, um seine Liquidität zu sichern. Eine hauswirtschaftliche Sperre hat, wie der Haushaltsplan selbst, keine Außenwirkung. Bestehende Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

 

Seit dem 19.06.2023 besteht eine Haushaltssperre für den Markt Isen, die vor allem darin begründet war, dass die Liquidität des Marktes Isen stark gefährdet war und die Preisentwicklung bei den Material- und Energiekosten stark nach oben tendierte.

 

Derzeit ist die Liquidität des Marktes Isen geregelt, daher wird aktuell auch die Kreisumlage wieder zu den regulären Fälligkeiten überwiesen.

 

Nach dem vorläufigen Ergebnis des Haushaltes des Jahres 2023 muss der Verwaltungshaushalt nicht, wie geplant, mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt gestützt werden. Dies beruht auf einem bisher guten Ergebnis aus der Gewerbesteuer, die u.a. die voraussichtlichen Ausfälle bei der Einkommenssteuer kompensieren kann. Zudem wurden aufgrund der Haushaltssperre Maßnahmen zurückgestellt, verschoben oder derzeit ganz gestrichen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dem Markt Isen bereits angekündigt wurde, dass die Gewerbesteuer von einzelnen Betrieben in den Folgejahren stark nach unten korrigiert werden könnte. Die Kreisumlage in den Folgejahren wird jedoch trotzdem nach der jetzt guten Gewerbesteuer berechnet. Dies kann hohe Ausgaben bei sinkenden Einnahmen zur Folge haben.

 

Nach dem vorläufigen Ergebnis des Haushaltes 2023 ist der Vermögenshaushalt nicht ausgeglichen. Hierfür sind voraussichtlich noch geplante Einnahmen aus Verkäufen oder Kreditaufnahmen erforderlich, soweit die Ausgaben in der nun geplanten Höhe erfolgen.

 

Die Haushaltslage ist weiterhin nicht vollständig abzuschätzen, daher wird eine Weiterführung der Haushaltssperre von Seiten der Verwaltung empfohlen, um die steigenden Kosten zumindest teilweise abzufedern und eine Einsparung im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt zu erzielen.

 

Die Haushaltssperre wird wie folgt empfohlen:

 

  1. Für folgende Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt werden nur 8/12 der Ausgabemittel bis zum 31.12.2023 freigegeben:

·         Gruppierungen 5000 (Unterhalt), 5100 (Unterhalt des sonst. Unbewegl. Vermögens), 5200 (Geräte, Ausstattungsgegenstände), 5620 (Aus- und Fortbildungsmittel), 5700 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben), 5800 (Weitere Sachausgaben, insb. Schneeräumung, Straßenreinigung), 6500 (Bürobedarf), 6510 (Bücher, Zeitschriften), 6580 (Sonstige Geschäftsausgaben, insb. Standesamt).

  1. Für Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt muss jede Ausgabe vorher von der Finanzverwaltung freigegeben werden.
  2. Alle Ausgaben müssen zudem daraufhin geprüft werden, ob diese benötigt werden oder ggf. verschoben werden.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssperre, wie von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.