Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 17.07.2023 beim Markt Isen ein.

Mit Schreiben vom 25.07.2023 wurde der Antrag zurückgezogen.

Am 12.09.2023 wurde der Bauantrag in geänderter Form neu eingereicht.

Baugrundstück: Simon-Boiger-Straße 4, Fl.-Nr. 191/9, Gemarkung Mittbach

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Reduzierung der Dachneigung auf das zulässige Maß von 30°

Der bisherige Therapieraum im Keller entfällt

Die Außentreppe zur Wohnung im OG wird an die Nordwand der Garage verlegt.

Die Dachterrasse auf der Garage entfällt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittbach-Süd“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       die zulässige Grundfläche soll durch die Außentreppen um 11,72 m² und die zulässige Grundfläche für Garagen mit ihren Zufahrten usw. durch die für die zweite Wohneinheit erforderlichen Stellplätze um 20,21 m² überschritten werden.

 

Die notwendigen Befreiungen berühren die Grundzüge der Planung nicht und sind städtebaulich vertretbar. Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Im Übrigen kann gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO von der Einhaltung der zulässigen Flächen für Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen usw. im Einzelfall abgesehen werden, wenn

die Überschreitungen geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens haben. Dies ist mit der sickerfähigen Ausführung der Zufahrten und Stellplätze und dem begrünten Flachdach der Garage der Fall.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Grundfläche wird zugestimmt.