Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund aktueller Rechtsprechung kann der Bebauungsplan Pemmering-Nordwest nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da die Rechtsgrundlage hierfür nicht mit höherrangigem EU-Recht vereinbar ist.

 

Der Flächennutzungsplan kann aus diesem Grund nicht im Wege der bloßen Berichtigung angepasst werden, sondern ist im Parallelverfahren zum Bebauungsplan förmlich zu ändern.

 

Die betroffenen Flächen schließen unmittelbar an die bestehende Bebauung an und sind im Lageplan welcher diesem Beschluss beigefügt ist kenntlich gemacht.

 

Geplant ist die Errichtung von Gebäuden zur Wohnnutzung.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Isen für den Bereich Pemmering-Nordwest.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.