Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Vom PV München sind zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Seis, Frau Feuerstein und Herr Bazaganipour anwesend.  

 

Die im Gemeinderat behandelten Änderungen wurden vom PV München eingearbeitet und mit dem Bauträger abgestimmt. Die angepasste Planung wird nun dem Gremium vorgestellt; sie ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

In den im Plan markierten Bereichen wurden die Grundstücksgrößen angepasst und die Art der Bebauung (DH / EH) verändert.

In dem Mehrfamilienhausgrundstück ergibt sich dadurch eine wesentliche Vergrößerung, wodurch 2 WE mehr möglich sind (10 statt 8). Dadurch werden jedoch auch 4 Stellplätze mehr nötig, wodurch der Großteil der Stellplätze nur noch als Längsparkerreihe entlang der Straße angeordnet werden kann. Städtebaulich ist dies nicht zu befürworten, auch können verkehrstechnische Probleme entstehen. Sofern dies beibehalten wird, wird empfohlen, einen Verkehrsplaner mit der Prüfung dieser Situation zu beauftragen. Besser wäre eine Tiefgarage.

Die Dachneigung wurde wie gewünscht auf 38 ° festgesetzt, jedoch empfiehlt der PV eine Reduktion auf 35 °. Im nebenliegenden Baugebiet sind zwar 38 ° zulässig, sie werden jedoch nicht erreicht. Durch die zusätzlich erlaubten Gauben würde das Gebiet sehr massiv, v.a. auch zum Ortsrand hin, und es besteht die Gefahr eines dritten (städtebaulich nicht gewünschten) Vollgeschosses.

Gauben sind erlaubt, Giebel jedoch nicht, dann würde die Dachlandschaft zu unterschiedlich. Bei 35 ° Dachneigung wären Gauben sinnvollerweise ab 30 ° zulässig, darunter würden sie zu lang. Bei 38 ° Dachneigung sind sie ab 35 ° erlaubt. 

 

 

 


Beschluss:

 

1.

Es wird festgesetzt, dass maximal 2 Vollgeschosse zulässig sind.

 

Abstimmungsergebnis:           15: 0

 

 

2.

Auf dem Grundstück mit der Mehrfamilienhausbebauung können die Stellplätze oberirdisch angeordnet werden, wobei mindestens 50 % in den Garagen unterzubringen sind, wenn maximal 8 Wohneinheiten errichtet werden. Bis zu 10 Wohneinheiten sind hier zulässig, wenn eine Tiefgarage errichtet wird.

Der Umgriff dieses Grundstücks ist im Bebauungsplan festzusetzen, damit die vorgenannte Regelung nicht durch Teilung umgangen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:           14: 1

 

 

3.

Die maximal zulässige Dachneigung wird auf 35 ° festgesetzt, Gauben sind ab 30 ° zulässig. 

 

Abstimmungsergebnis:           15: 0

 

 

4.

Der vorgelegte Entwurf wird mit den vorgenannten Anpassungen genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:           15: 0