Sitzung: 21.11.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: BA/835/2023
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 07.12.2022 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Pemmering-Nordwest im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da die Rechtsgrundlage hierfür nicht mit höherrangigem EU-Recht vereinbar ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist in das Regelbauleitplanverfahren überzuleiten.
Hier sind zusätzlich insbesondere eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht erforderlich und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachzuweisen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.12.2022 zum Bebauungsplan „Pemmering-Nordwest“.
Statt des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB wird das Regelbauleitplanverfahren durchgeführt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.