Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 07.12.2022 hat der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Pemmering-Nordwest im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

 

Aufgrund aktueller Rechtsprechung kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da die Rechtsgrundlage hierfür nicht mit höherrangigem EU-Recht vereinbar ist.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist in das Regelbauleitplanverfahren überzuleiten.

Hier sind zusätzlich insbesondere eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht erforderlich und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachzuweisen.

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.12.2022 zum Bebauungsplan „Pemmering-Nordwest“.

 

Statt des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB wird das Regelbauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.