Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 27.07.2023 wurde durch die Erste Bürgermeisterin Frau Hibler die Haushaltssperre verlängert. Hierbei handelt es sich um eine dringliche Anordnung, die im Nachgang dem Marktgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden muss.

 

Die Haushaltssperre wurde in folgendem Rahmen mit sofortiger Wirkung angeordnet:

 

  1. Für folgende Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt werden nur 6/12 der Ausgabemittel bis zum 30.09.2023 freigegeben:

Gruppierungen 5000 (Unterhalt), 5100 (Unterhalt des sonst. unbewegl. Vermögens), 5200 (Geräte, Ausstattungsgegenstände), 5620 (Aus- und Fortbildungskosten), 5700 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben), 5800 (Weitere Sachausgaben, insb. Schneeräumung, Straßenreinigung), 6500 (Bürobedarf), 6510 (Bücher und Zeitschriften), 6580 (Sonstige Geschäftsausgaben, insb. Standesamt),

  1. Für Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt muss jede Ausgabe vorher von der Finanzverwaltung freigegeben werden.
  2. Freiwillige Leistungen, für die keine vertragliche Verpflichtung besteht, werden bis zum 30.09.2023 gesperrt und nicht ausbezahlt.
  3. Alle Ausgaben müssen zudem daraufhin geprüft werden, ob diese benötigt werden oder ggf. verschoben werden können.

 

Die Finanzverwaltung empfahl die Haushaltssperre, um die Liquidität des Marktes Isen zu bewahren. Das kommunale Haushaltsrecht gibt den Kommunen die Möglichkeit, eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verhängen gem. § 28 KommHV:

„Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren.“

 

Der Gemeinde steht es frei, im Rahmen ihrer Finanzhoheit eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch zu verfügen, um ihre Liquidität zu sichern. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre hat, wie der Haushaltsplan selbst, keine Außenwirkung. Bestehende Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

 

 

Die Haushaltssperre wurde wie folgt begründet:

 

Die Liquidität des Marktes Isen ist noch immer stark gefährdet. Der Verwaltungshaushalt wird durch das hohe Preisniveau weiterhin stark belastet.

 

Der Haushalt 2023 sollte zudem nicht vollständig ausgeschöpft werden, um ggf. fehlende Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und höhere Ausgaben aufgrund der steigenden Preise ausgleichen oder zumindest etwas abfedern zu können.

 

Die zukünftige weitere Haushaltsentwicklung wird in einer September-Klausur des Marktgemeinderates umfassend besprochen. Bis dahin sollte die Haushaltsführung stark überwacht werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.