Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 19.06.2023 wurde durch die Erste Bürgermeisterin Frau Hibler eine Haushaltssperre angeordnet. Hierbei handelt es sich um eine dringliche Anordnung, die im Nachgang dem Marktgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden muss.

 

Die Haushaltssperre wurde in folgendem Rahmen mit sofortiger Wirkung angeordnet:

 

1.    Für folgende Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt werden nur 6/12 der Ausgabemittel bis zum 30.08.2023 freigegeben:

·         Gruppierungen 5000 (Unterhalt), 5100 (Unterhalt des sonst. unbewegl. Vermögens), 5200 (Geräte, Ausstattungsgegenstände), 5620 (Aus- und Fortbildungskosten), 5700 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben), 5800 (Weitere Sachausgaben, insb. Schneeräumung, Straßenreinigung), 6500 (Bürobedarf), 6510 (Bücher und Zeitschriften), 6580 (Sonstige Geschäftsausgaben, insb. Standesamt),

2.    Für Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt muss jede Ausgabe vorher von der Finanzverwaltung freigegeben werden.

3.    Freiwillige Leistungen, für die keine vertragliche Verpflichtung besteht, werden bis zum 30.08.2023 gesperrt und nicht ausbezahlt.

4.    Alle Ausgaben müssen zudem daraufhin geprüft werden, ob diese benötigt werden oder ggf. verschoben werden können.

 

Die Finanzverwaltung empfahl die Haushaltssperre, um die Liquidität des Marktes Isen zu bewahren. Das kommunale Haushaltsrecht gibt den Kommunen die Möglichkeit, eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verhängen gem. § 28 KommHV:

„Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren.“

 

Der Gemeinde steht es frei, im Rahmen ihrer Finanzhoheit eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch zu verfügen, um ihre Liquidität zu sichern. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre hat, wie der Haushaltsplan selbst, keine Außenwirkung. Bestehende Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

 

 

Die Haushaltssperre wurde wie folgt begründet:

 

Die Liquidität des Marktes Isen war im Juni stark gefährdet. Unsere Konten wiesen zu diesem Zeitpunkt insgesamt einen Stand von 1.931.852,97 € auf.

 

Der nächste große Abbuchungslauf für die Grund- und Gewerbesteuer, sowie die Wasser- und Kanalgebühren wird erst zum 15.08.2023 ausgeführt. Die Beteiligung an der Einkommenssteuer wurde in der Vergangenheit Anfang August ausbezahlt. Ein genauer Termin ist nicht bekannt.

 

Hiergegen standen bereits bekannte Ausgaben, welche sich insgesamt auf ca. 1.313.800 € beliefen.

Diese waren:

- Die Kreisumlage mit der Fälligkeit Ende Juni und Ende Juli in Höhe von bis zu 349.026,79 €

- Personalausgaben im Juni und Juli in Höhe von ca. 260.000 €

- Die Abschläge für den Gasverbrauch der kommunalen Liegenschaften im Juni und Juli in Höhe von 35.280,00 €

- Die Abschläge für den Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften im Juni und Juli in Höhe von 12.596,23 €

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird zudem generell durch das hohe Preisniveau weiter stark belastet.

 

 

Des Weiteren war damit zu rechnen, dass nach Freigabe des Haushalts (Genehmigung erst im Juni 2023) viele Ausgaben geballt auf den Markt Isen zukommen. Im ersten Halbjahr durften, aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, die Ausgaben nur begrenzt getätigt werden.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.