Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 05.07.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 290/1, Gemarkung Isen

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt nicht vor.

Im Flächennutzungsplan ist die Flurnummer als Grünfläche dargestellt.

 

Der Volksfestplatz stellt keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche dar. Die Erschließung ist damit derzeit nicht gesichert. Dienstbarkeiten für Wasser, Abwasser, Strom, etc., sowie Geh- und Fahrtrechte liegen nicht vor.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt.