Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 18.07.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Birkenstraße 6 b, Fl.-Nr. 937/1, Gemarkung Mittbach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pemmering-West“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       es sollen zwei Dachgauben errichtet werden.

 

Dachaufbauten (Gauben) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pemmering-West“ unzulässig. Befreiungen hierfür gab es bisher nicht. Auch in anderen Gebieten mit Bebauungsplan wurden für Dachgauben keine Befreiungen erteilt.

 

Die notwendigen Befreiungen berühren die Grundzüge der Planung und sind städtebaulich nicht vertretbar. Die Befreiungen sind unter Würdigung nachbarlicher Interessen nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt. Der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Dachgauben wird nicht zugestimmt.