Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 26.06.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 495, Gemarkung Westach

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.

 

Das anfallende Dach- und Oberflächenwasser wird auf den eigenen Flächen großflächig versickert.

 

Die ausreichende Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Das Vorhaben ist damit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wir erteilt.

 


Herr Keilhacker ist wegen persönlicher Beteilung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.