Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 22.05.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 306, Gemarkung Westach

 

Das bestehende, zulässigerweise errichtete Wohngebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer bzw. dessen Familienangehörigen selbst genutzt, weist aber Missstände und Mängel auf.

 

Das geplante Ersatzhaus ist im Vergleich zum Bestand gleichartig.

 

Der Standort des geplanten Gebäudes weicht nach Art. 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB vom bisherigen geringfügig ab.

 

Im Zuge des Ersatzbaus wird das Gebäude um eine Einliegerwohnung erweitert, welche im Verhältnis zum Bestand und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist und ebenfalls vom Bauherrn bzw. seiner Familie selbst genutzt wird.

Dies ist im weiteren Verfahren auch gegenüber dem Landratsamt Erding zu erklären.

 

Dem Vorhaben, welches im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB ist, kann damit nicht entgegengehalten werden, dass es der Darstellung des Flächennutzungsplans oder des Landschaftsplans widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

 

Seitens des Wasserzweckverbands der Mittbachgruppe ist die Wasserversorgung gesichert.

 

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage. Das Regenwasser wird über eine bestehende Anlage versickert.

 

Die Neuerrichtung bzw. Erweiterung um eine zweite Wohneinheit ist damit nach § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 5 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.