Sitzung: 18.04.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Vorlage: OA/045/2023
Sachverhalt:
Im Januar 2023 wurde von den Friedhofsreferenten angeregt, die
Friedhofssatzung zu ändern bzw. anzupassen. Dies wurde zum Anlass genommen, die
Friedhofssatzung in einigen weiteren Punkten anzupassen, konkreter zu
formulieren, und Baumgräber als neue Bestattungsart aufzunehmen.
Die Satzung soll der Übersichtlichkeit wegen nicht als Änderungssatzung,
sondern als neue Satzung erlassen werden. Die Friedhofssatzung 2018 tritt mit
Inkrafttreten der Friedhofssatzung 2023 außer Kraft.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- In der ganzen Satzung wurden einzelne Wörter
ersetzt oder Formulierungen zum besseren Verständnis oder für bessere
Lesbarkeit geändert, und Korrekturen hinsichtlich Tippfehlern und
Zeichensetzung durchgeführt.
- In § 7 wurde eine Regelung zur Aufbewahrung
von Gartengeräten an Gräbern aufgenommen.
- § 10 wurde um die Grabarten
"Urnenbaumgräber" und "anonyme Urnenbaumgräber" erweitert
und die folgenden §§, die auf die Grabarten verweisen, entsprechend angepasst.
- In § 13 wurde klargestellt, dass die
Nutzungszeit bei Ersterwerb sich nach der Grabart und nicht nach der
Bestattungsart richtet.
- § 17 konkretisiert die Unterlagen, die einem
Antrag auf Grabmalgenehmigung beizufügen sind.
- § 20 wurde konkretisiert hinsichtlich der
Anforderung, dass Grabmale von fachkundigen Firmen zu errichten sind.
- In § 21 wurden die Dekorationsmöglichkeiten
für Urnenstelen hinsichtlich der Anbringung von Bildern geändert, und
Regelungen für Urnenbaumgräber aufgenommen.
- § 34 (Datenschutz) wurde neu eingefügt.
Aufgrund ihrer Länge wird die
Friedhofssatzung 2023 als Anlage beigefügt, aus der die Änderungen zur
Friedhofssatzung 2018 ersichtlich sind.
In diesem Zuge wurde zur Gestaltung des
Friedhofs Folgendes besprochen:
- Baumurnengräber:
es wird die Möglichkeit für Baumbestattungen
geschaffen. Hierzu wird ein Baum ausgewählt, an dem dann anonyme Bestattungen
stattfinden können, und ein Baum für Erdurnengräber mit übermähbaren Platten.
Letztere sollen so gestaltet werden, dass keine Einfassung o.ä. vorhanden ist,
sondern die Platten um den Baum herum im Rasen angeordnet werden.
Die Baumurnengräber können ggf. bereits 2023
angeboten werden.
- Erweiterung der Urnenstelen:
Von den vorhandenen Stelengräbern sind
bereits mehr als 50 % vergeben, so dass ab dem kommenden Jahr eine Erweiterung
vorgesehen ist. Heuer sollen hierfür Angebote eingeholt werden.
Das Gremium spricht sich dafür aus, dass die
weiteren Stelen im Stil der bereits vorhandenen Stelen gehalten werden sollen,
jedoch wie bei der Friedhofserweiterung geplant einzeln oder in kleinen Gruppen
aufgestellt werden. Auch Stelen, die von mehreren Seiten belegt werden können,
sind denkbar.
Weiterhin denkbar wären ein oder zwei Felder
mit einem Gemeinschaftserdurnengrab, entweder mit einer Stele, auf der die
Namen dann aufgeführt sind, oder mit in den Boden eingelassenen Platten.
Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres 2023
hierzu Angebote und Varianten einholen und dann dem Gremium zur Entscheidung
vorlegen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Isen (Friedhofssatzung 2023 – FS 2023) in der beiliegenden Fassung zu erlassen.