Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Januar 2023 wurde von den Friedhofsreferenten angeregt, die Friedhofssatzung zu ändern bzw. anzupassen. Dies wurde zum Anlass genommen, die Friedhofssatzung in einigen weiteren Punkten anzupassen, konkreter zu formulieren, und Baumgräber als neue Bestattungsart aufzunehmen.

 

Die Satzung soll der Übersichtlichkeit wegen nicht als Änderungssatzung, sondern als neue Satzung erlassen werden. Die Friedhofssatzung 2018 tritt mit Inkrafttreten der Friedhofssatzung 2023 außer Kraft.

 

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

-       In der ganzen Satzung wurden einzelne Wörter ersetzt oder Formulierungen zum besseren Verständnis oder für bessere Lesbarkeit geändert, und Korrekturen hinsichtlich Tippfehlern und Zeichensetzung durchgeführt.

-       In § 7 wurde eine Regelung zur Aufbewahrung von Gartengeräten an Gräbern aufgenommen.

-       § 10 wurde um die Grabarten "Urnenbaumgräber" und "anonyme Urnenbaumgräber" erweitert und die folgenden §§, die auf die Grabarten verweisen, entsprechend angepasst.

-       In § 13 wurde klargestellt, dass die Nutzungszeit bei Ersterwerb sich nach der Grabart und nicht nach der Bestattungsart richtet.

-       § 17 konkretisiert die Unterlagen, die einem Antrag auf Grabmalgenehmigung beizufügen sind.

-       § 20 wurde konkretisiert hinsichtlich der Anforderung, dass Grabmale von fachkundigen Firmen zu errichten sind.

-       In § 21 wurden die Dekorationsmöglichkeiten für Urnenstelen hinsichtlich der Anbringung von Bildern geändert, und Regelungen für Urnenbaumgräber aufgenommen.

-       § 34 (Datenschutz) wurde neu eingefügt.

 

Aufgrund ihrer Länge wird die Friedhofssatzung 2023 als Anlage beigefügt, aus der die Änderungen zur Friedhofssatzung 2018 ersichtlich sind.

 

In diesem Zuge wurde zur Gestaltung des Friedhofs Folgendes besprochen:

 

-       Baumurnengräber:

es wird die Möglichkeit für Baumbestattungen geschaffen. Hierzu wird ein Baum ausgewählt, an dem dann anonyme Bestattungen stattfinden können, und ein Baum für Erdurnengräber mit übermähbaren Platten. Letztere sollen so gestaltet werden, dass keine Einfassung o.ä. vorhanden ist, sondern die Platten um den Baum herum im Rasen angeordnet werden. 

Die Baumurnengräber können ggf. bereits 2023 angeboten werden.

 

-       Erweiterung der Urnenstelen:

Von den vorhandenen Stelengräbern sind bereits mehr als 50 % vergeben, so dass ab dem kommenden Jahr eine Erweiterung vorgesehen ist. Heuer sollen hierfür Angebote eingeholt werden.

Das Gremium spricht sich dafür aus, dass die weiteren Stelen im Stil der bereits vorhandenen Stelen gehalten werden sollen, jedoch wie bei der Friedhofserweiterung geplant einzeln oder in kleinen Gruppen aufgestellt werden. Auch Stelen, die von mehreren Seiten belegt werden können, sind denkbar.

Weiterhin denkbar wären ein oder zwei Felder mit einem Gemeinschaftserdurnengrab, entweder mit einer Stele, auf der die Namen dann aufgeführt sind, oder mit in den Boden eingelassenen Platten.

Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres 2023 hierzu Angebote und Varianten einholen und dann dem Gremium zur Entscheidung vorlegen.    

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Isen (Friedhofssatzung 2023 – FS 2023) in der beiliegenden Fassung zu erlassen.