Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Vorlage der Jahresrechnung dient der Mittelschulverbandsversammlung zur Kenntnisnahme. Die Gemeindeordnung, deren Vorschriften über die Gemeindewirtschaft gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG für den Mittelschulverband entsprechend gelten, knüpft daran keine weiteren Tätigkeiten der Mittelschulverbandsversammlung.

Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen.

 

Die Jahresrechnung 2022 schließt wie folgt ab:

 

 


Beschluss: