Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Über die Entlastung der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 4 GO hat die Mittelschulverbandsversammlung in öffentlicher Sitzung (Art. 35 Abs. 2 Nr. 5 KommZG) zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2021 vorliegt, die Jahresrechnung in vorgesehener Weise geprüft und die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden.

 

Die Jahresrechnung 2021 wurde der Mittelschulverbandsversammlung am 09.05.2022 vorgelegt. Am 14.11.2022 erfolgte die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und am 17.04.2023 wurde die Jahresrechnung durch die Mittelschulverbandsversammlung festgestellt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Mittelschulverbandsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 


Beschluss:

 

Die Mittelschulverbandsversammlung beschließt, der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit den im Beschluss vom 17.04.2023 festgestellten Ergebnissen die Entlastung zu erteilen.


Die Mittelschulverbandsvorsitzende stimmte bei der Entlastung der Jahresrechnung nicht mit.