Sitzung: 17.04.2023 Mittelschulverbandsversammlung
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Vorlage: FV/460/2023
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Mittelschulverbandes Isen
Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 9 Abs. 7 und 9 Bay.
Schulfinanzierungsgesetz sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Mittelschulverband Isen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 747.890
€
und im
Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.685.300 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Haushalt des
Mittelschulverbandes Isen wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl für die Mittelschule:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt der Mittelschule wird auf 640.990,00 € festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der
Verbandsschüler der Mittelschule auf die Mitglieder des Mittelschulverbandes
umgelegt.
Die Verbandsschule wurde zum 01. Oktober 2022 von insgesamt 173 Verbandsschülern der Mittelschule (ohne Gastschüler)
besucht.
Die Verwaltungsumlage beträgt somit je
Verbandsschüler der Mittelschule 3.705,15 €.
Investitionsumlage
Umlegung nach der Schülerzahl für die Mittelschule:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt der Mittelschule wird auf 122.800,00 € festgesetzt.
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der
Verbandsschüler der Mittelschule auf die Mitglieder des Mittelschulverbandes
umgelegt.
Die Verbandsschule wurde zum 01. Oktober 2022 von insgesamt 173 Verbandsschülern der Mittelschule (ohne Gastschüler)
besucht.
Die Investitionsumlage beträgt somit je
Verbandsschüler der Mittelschule 709,83 €.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar
2023 in Kraft.