Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beim Markt Isen gingen bereits mehrere Anfragen bzgl. der Übernahme von Folgekosten zum sogenannten Feuerwehrführerschein ein. „Feuerwehrführerschein“ bedeutet, dass der Markt aktiven Feuerwehrdienstleistenden, die den LKW-Führerschein nur aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr benötigen, einen Zuschuss von 80 % und max. 2.000 € zu dem Führerschein bezahlt. Nach 5 Jahren muss beim LKW-Führerschein jedoch eine ärztliche Untersuchung mit anschließendem Eintrag durch das Landratsamt erfolgen. Die Kosten hierfür liegen derzeit bei ca. 100 €.

 

Eine Umfrage im Landkreis ergab, dass 19 von 26 Gemeinden die Folgekosten tragen oder tragen würden (z.T. liegen noch keine entsprechenden Anträge vor), wenn der Führerschein nicht beruflich verwendet wird.

 

Der Vorschlag der Verwaltung wäre, analog zum Feuerwehrführerschein 80 % der Folgekosten für die 5-jährliche ärztliche Untersuchung und den zugehörigen Eintrag beim Landratsamt bis zu max. 100 € zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass der LKW-Führerschein nicht beruflich benötigt wird. 

 

Der Anteil der Kostenübernahme wird kontrovers diskutiert.

 

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, die o.g. Folgekosten zu 100 % zu übernehmen. Da dies der weitergehende Vorschlag ist, wird er zuerst abgestimmt.


Beschluss:

 

1.

Übernommen werden von den Folgekosten

-       100 % der Kosten

-       für die 5-jährliche ärztliche Untersuchung sowie den zugehörigen Eintrag beim Landratsamt.

 

Voraussetzung ist, dass der LKW-Führerschein nicht haupt- oder nebenberuflich benötigt wird. Dies ist vom Antragsteller durch eine Eigenerklärung nachzuweisen und vom ersten Kommandanten durch Unterschrift zu bestätigen. Der entsprechende Vordruck wird den Feuerwehren vom Rathaus zur Verfügung gestellt.      

 

Abstimmungsergebnis:           8 : 10   abgelehnt

 

 

2.

Der Marktgemeinderat fasst bzgl. der Übernahme von Folgekosten zum Feuerwehrführerschein folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Übernommen werden von den Folgekosten

-       80 % der Kosten

-       für die 5-jährliche ärztliche Untersuchung sowie den zugehörigen Eintrag beim Landratsamt

-       bis zu max. 100 € (für beides zusammen).

 

Voraussetzung ist, dass der LKW-Führerschein nicht haupt- oder nebenberuflich benötigt wird. Dies ist vom Antragsteller durch eine Eigenerklärung nachzuweisen und vom ersten Kommandanten durch Unterschrift zu bestätigen. Der entsprechende Vordruck wird den Feuerwehren vom Rathaus zur Verfügung gestellt.