Sachverhalt:

 

Einsätze der Feuerwehren des Marktes Isen werden nach der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ abgerechnet. Da es in letzter Zeit immer wieder Probleme mit der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen mit den Versicherungen gab, soll eine neue Satzung erlassen werden. Die Versicherungen kritisieren die Übernahme der berechneten und veröffentlichten Pauschalsätze des Bayerischen Gemeindetages und die Höhe der pauschalen Eigenbeteiligung von 10 %, da dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche.

 

Mit der Satzung von 14.03.2018 hat der Markt Isen die Strecken- und Ausrückestundenkosten erstmals pauschal berechnet, jedoch die Eigenbeteiligung von 10 % und die Personalkosten der Mustersatzung übernommen.

 

Zukünftig sollen die Pauschalsätze in der Anlage zur Satzung alle 4 Jahre neu berechnet werden. Erstmalig wurde der Zeitraum von 2018 bis 2021 rückwirkend betrachtet.

 

Dabei wurden Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Personalkosten des Pauschalverzeichnisses nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und entsprechende Schlüssel für die Berechnung einer sachgerechten Eigenbeteiligung festgelegt. Die Berechnung der Strecken- und Ausrückestundenkosten je Fahrzeug sowie der Personalkosten kann der beigefügten Kalkulation der Jahre 2018 bis 2021 entnommen werden.

 

Berechnung der Streckenkosten

Für die Berechnung der Streckenkosten wurden 50 % der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung aus den Anschaffungskosten des jeweiligen Fahrzeuges sowie die Betriebskosten (Tankkosten, Versicherung, TÜV usw.) addiert und durch die durchschnittlich gefahrenen Kilometer im Durchschnitt der Jahre 2018 -2021 geteilt. Hiervon wurde die berechnete Eigenbeteiligung des Marktes Isen abgezogen. Für die Eigenbeteiligung wurden die durchschnittlich gefahrenen km für Einsätze ins Verhältnis zu den sonstigen Fahrten gesetzt. Das ergibt folgende Streckenkosten:

 

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

bei einer Nutzungsdauer von

bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von

bei einer

Eigenbeteiligung

von

Betrag

Feuerwehr Isen

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

30 Jahren

   646 km

40 %

  7,15 Euro

eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug DLK 12/9

30 Jahren

   330 km

36 %

26,89 Euro

einen Versorgungs-LKW

30 Jahren

1.853 km

35 %

  2,24 Euro

ein Mehrzweckfahrzeug MZF

20 Jahren

2.225 km

78 %

  0,27 Euro

einen Einsatzleitwagen (KdoW)

15 Jahren

1.851 km

54 %

  0,85 Euro

Feuerwehr Westach

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

30 Jahren

   970 km

53%

  3,11 Euro

Feuerwehr Mittbach

 

einen Mannschaftstransportwagen MTW

20 Jahren

   829 km

50 %

  0,72 Euro

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

30 Jahren

  714 km

43 %

  4,12 Euro

Feuerwehr Schnaupping

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

30 Jahren

   741 km

49 %

  5,14 Euro

 

Berechnung der Ausrückestundenkosten

 

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

 

Für die Berechnung der Ausrückestundenkosten des Fahrzeuges wurden 50 % der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung aus den Anschaffungskosten des jeweiligen Fahrzeuges, die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung der Beladung sowie die Betriebskosten addiert und durch die durchschnittlichen Ausrückestunden im Durchschnitt der Jahre 2018 -2021 geteilt. Hiervon wurde die berechnete Eigenbeteiligung des Marktes Isen abgezogen. Für die Eigenbeteiligung wurden die durchschnittlichen Ausrückestunden ins Verhältnis zu den Übungsstunden gesetzt. Dies ergibt folgende Ausrückestundenkosten:

 

Die Ausrückestunden betragen– berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für

bei jährlichen Ausrückestunden

Bei einer Eigenbeteiligung von

Betrag

Feuerwehr Isen

 

 

 

ein Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 16/12

26,76

49 %

311,46 Euro

eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug DLK 12/9

10,58

47 %

622,40 Euro

einen Versorgungs-LKW

15,07

65 %

252,37 Euro

ein Mehrzweckfahrzeug MZF

29,07

49 %

  27,25 Euro

einen Einsatzleitwagen (KdoW)

31,23

12 %

146,24 Euro

Feuerwehr Westach

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

25,97

66 %

150,73 Euro

Feuerwehr Mittbach

 

einen Mannschaftstransportwagen MTW

27,78

47 %

  22,38 Euro

ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

23,99

51%

213,44 Euro

Feuerwehr Schnaupping

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

  8,50

50 %

615,53 Euro

 

 

 

 

Es wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 3% festgesetzt. Zudem wurde in die Berechnung die Eigenleistung der Feuerwehr Isen für die Prüfung und Pflege der Schläuche sowie die Wartung der Atemschutzgeräte und Füllung der Atemluftflaschen aufgenommen.

 

Personalkosten

 

Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

Die Personalkosten umfassen insbesondere die Ausgaben für die Erstattung des Verdienstausfalls des fortgezahlten Arbeitsentgelts, die Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG, die Fortbildungskosten, die Führerscheinkosten, die ärztlichen Untersuchungen sowie die Anschaffung und Reinigung der Schutzkleidung. Unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 50 %, der Personalstärke sowie der Ausrückestunden des Personals ergeben sich folgende Kosten je Feuerwehrmann pro Stunde.

 

Kalkulation der Kameradenkosten

2018

2019

2020

2021

Gesamtkosten Personal

   69.537,02 €

        90.643,15 €

   49.547,27 €

       51.275,60 €

Eigenanteil Markt Isen (50 %)

   34.768,51 €

        45.321,58 €

   24.773,64 €

       25.637,80 €

Gesamtkosten abzgl. Eigenanteil

   34.768,51 €

        45.321,57 €

   24.773,63 €

       25.637,80 €

durchschnittliche Kosten je Kamerad

       149,86 €

            192,04 €

        109,62 €

            106,82 €

durchschnittliche jährliche Einsatzzeit je Kamerad

5,63

5,24

3,89

3,90

Kosten je Kamerad pro Stunde

         26,62 €

              36,65 €

          28,18 €

              27,39 €

Durchschnitt der Jahre 2018-2021

29,71 €

 

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 29,71 € berechnet.

 

Sicherheitswachen

 

Der Stundensatz für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst ist gesetzlich im § 11 Abs. 5 AVBayFwG festgelegt und liegt aktuell bei 16,90 €.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt den Erlass einer neuen Satzung mit der Übernahme der Berechneten Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Personalkosten als Anlage zur Satzung im Pauschalverzeichnis.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit der Anlage zur Satzung, dem Pauschalverzeichnis, wie folgt:

 

 

 
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz

 für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

 

 

Der Markt Isen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

 

S A T Z U N G

 

vom 01.03.2023

 

§ 1

Aufwendungs- und Kostenersatz

 

(1)   Der Markt Isen erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für

 

1.    Einsätze,

2.    Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),

3.    Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.

 

       Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

 

(2)   Der Mark Isen erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):

 

1.    Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,

2.    Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch,

3.    Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt.

 

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

 

(3)   Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

 

(4)   Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

 

§ 2

Schuldner

 

(1)   Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

 

(2)   Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

 

(3)   Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3

Fälligkeit

 

Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.

 

§ 4

In-Kraft-Treten

 

(1)  Diese Satzung tritt am 15.03.2023 in Kraft.

 

(2)  Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.03.2018 außer Kraft.

 

 

 
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

Verzeichnis der Pauschalsätze

 

 

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

 

 
 

 


1.  Streckenkosten

 

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

bei einer Nutzungsdauer von

bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von

bei einer

Eigenbeteiligung

von

Betrag

Feuerwehr Isen

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

30 Jahren

   646 km

40 %

  7,15 Euro

eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug DLK 12/9

30 Jahren

   330 km

36 %

26,89 Euro

einen Versorgungs-LKW

30 Jahren

1.853 km

35 %

  2,24 Euro

ein Mehrzweckfahrzeug MZF

20 Jahren

2.225 km

78 %

  0,27 Euro

einen Einsatzleitwagen (KdoW)

15 Jahren

1.851 km

54 %

  0,85 Euro

Feuerwehr Westach

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

30 Jahren

   970 km

53%

  3,11 Euro

Feuerwehr Mittbach

 

einen Mannschaftstransportwagen MTW

20 Jahren

   829 km

50 %

  0,72 Euro

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

30 Jahren

  714 km

43 %

  4,12 Euro

Feuerwehr Schnaupping

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

30 Jahren

   741 km

49 %

  5,14 Euro

 

 

2.  Ausrückestundenkosten

 

 
 


Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

 

 

Die Ausrückestunden betrag en– berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für

bei jährlichen Ausrückestunden

Bei einer Eigenbeteiligung von

Betrag

Feuerwehr Isen

 

 

 

ein Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 16/12

26,76

49 %

311,46 Euro

eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug DLK 12/9

10,58

47 %

622,40 Euro

einen Versorgungs-LKW

15,07

65 %

252,37 Euro

ein Mehrzweckfahrzeug MZF

29,07

49 %

  27,25 Euro

einen Einsatzleitwagen (KdoW)

31,23

12 %

146,24 Euro

Feuerwehr Westach

 

Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

25,97

66 %

150,73 Euro

Feuerwehr Mittbach

 

einen Mannschaftstransportwagen MTW

27,78

47 %

  22,38 Euro

ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

23,99

51%

213,44 Euro

Feuerwehr Schnaupping

 

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

  8,50

50 %

615,53 Euro

 

 

 

 
3.  Personalkosten

 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

 

3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 29,71 Euro berechnet. (Berechnung durch den Markt Isen mit einer Eigenbeteiligung von 50 %)

 

(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)

 

3.2 Sicherheitswachen

 

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für

 

 

            ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)                16,90 Euro

 

    

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.