Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer der Anwesen Erdinger Straße 2 und 4 sowie 6 und 8 hat beim Markt Isen Pläne zur Umgestaltung des Mühlbaches im Bereich der vorgenannten Anwesen eingereicht.

 

Neben der bereits errichteten Betriebszufahrt zur Staatsstraße 2086 soll der Mühlbach im Bereich der Erdinger Straße 6 auf einer Länge von 15 m verrohrt werden. Hintergrund ist die bessere Erreichbarkeit des denkmalgeschützten Gebäudes sowie der Schutz der in diesem Bereich unmittelbar am Mühlbach liegenden Gebäude.

 

Im Gegenzug soll das bestehende Betongerinne entfernt und das mit ehemaligen Strommasten usw. befestigte Ufer künftige mit Wasserbausteinen gesichert werden.

 

Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wird das Vorhaben wie folgt beurteilt:

„Die Entfernung des Betongerinnes und des Schotts wird von uns begrüßt. Die Öffnung des Bachlaufes stellt eine optische und ökologische Aufwertung dar. Der 15 m lange Rohrdurchlass ist bezüglich seiner Anbindung an den Bachlauf fachgerecht geplant. Die zur Ufersicherung verwendeten relativ großen Flussbausteine entsprechen nicht dem Leitbild eines naturnahen Gewässers. Wegen der Lage im Ortsbereich halten wir die Verwendung der Steine zur Ufersicherung und als gestalterisches Element für vertretbar. Die Maßnahme stellt gegenüber dem Bestand eine Verbesserung dar und wird von uns befürwortet. Die vorliegende Planung sieht vor, dass auf den letzten 10 m des Mühlbaches die bestehende Ufersohle aus Beton erhalten und damit der Absturz zur Isen erhalten bleibt. Grund dafür ist eine bestehende Brücke, die den Aufwand für diesen Teilbereich deutlich erhöht.

Aus unserer Sicht besteht mit der Maßnahme Einverständnis.“

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit dem Antragsteller vor Baubeginn eine Vereinbarung insbesondere zu folgenden Punkten zu schließen:

  • Die Übernahme der Kosten für Vermessung und Beurkundung des neuen Gewässerverlaufs (künstliche Gewässerveränderung) sowie die Bereitschaft die Flächen des teilweise veränderten Gewässerverlaufs unentgeltlich an den Markt Isen abzutreten, hat der Antragsteller schriftlich vor Baubeginn gegenüber dem Markt Isen zu bestätigen.
  • Das künftige Gewässergrundstück darf die bisherige Breite (3,60 m im Südwesten und 2,40 m im Nordosten) an keiner Stelle unterschreiten.
  • Ein finanzieller Ausgleich von Mehrflächen zu Gunsten des Marktes Isen erfolgt nicht.
  • Der Unterhalt der Verrohrung sowie der Zu- und Auslaufbereiche ist dauerhaft vom Antragsteller als Grundstückseigentümer zu übernehmen. Der Antragsteller verpflichtet sich, diese Verpflichtung an künftige Grundstückseigentümer weiterzugeben.
  • Im Übrigen ist, wo möglich und noch nicht vorhanden, eine standortgerechte Bepflanzung vorzunehmen.

Beschluss:

 

Der vorgelegte Entwurf wird bzgl. der optischen Gestaltung des Bachbettes begrüßt.

 

Die Verrohrung in der Mitte wird abgelehnt. Sofern hier eine Überfahrt benötigt wird, sollte diese durch eine Brücke, möglichst aus Holz, gestaltet werden.

 

Der Denkmalschutz ist zu beteiligen, bevor das Gremium eine Entscheidung trifft; seine schriftliche Stellungnahme wird in die Entscheidung mit einbezogen. Das denkmalgeschützte Ledererhaus sollte auch in seinen Freiflächen den Denkmalcharakter erkennen lassen, eine vollständige Versiegelung um das Gebäude herum wäre kontraproduktiv.   

 

Die schriftlichen Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes bzgl. der neu geschaffenen Zufahrt sowie des Wasserwirtschaftsamtes bzgl. des veränderten Bachlaufes sind dem Gremium vorzulegen; sie werden in die Entscheidung mit einbezogen. 

 

Dem Marktgemeinderat ist als Entscheidungsgrundlage ein Gesamtkonzept des Geländes inkl. Zufahrten, Gestaltung der Freiflächen nahe dem Ledererhaus und angestrebter Tauschflächen sowie der o.g. Stellungnahmen vorzulegen.

 

Bzgl. der kommunalen Flächen, die als Zufahrt oder Überfahrt genutzt werden, ist eine Kostenregelung zu treffen.

 

Die getroffenen Vereinbarungen sind notariell zu beurkunden, bevor Baumaßnahmen ausgeführt werden.