Sitzung: 28.02.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: OA/043/2023
Sachverhalt:
Die Kulturschock Interessengemeinschaft zum Guten Zweck hat am 06.01.2023 einen Antrag gestellt, um folgende Veranstaltung abhalten zu dürfen (Anzeige nach § 19 LStVG und Antrag gemäß § 12 GastG):
-
Zeitreise Isen Mittelaltermarkt
vom 21. bis 23. Juli 2023
auf dem Volksfestplatz und im Meindlpark
Grund für die Veranstaltung ist die Fortführung des Mittelaltertreffens und –marktes, die anlässlich der 1275-Jahr-Feier 2022 in Isen stattfanden. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse und zog auch Besucher von außerhalb an.
Geplant sind Zelte und Verkaufshütten verschiedener Größe, evtl. auch eine kleine Bühne.
Für die Veranstaltung ist die
Gründung eines gemeinnützigen Vereins und die Beantragung einer
Marktfestsetzung geplant.
Die Veranstaltung an sich ist gemäß Art. 19 Abs. 1
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
-LStVG- nicht erlaubnis-, sondern nur anzeigepflichtig. Für den beabsichtigten
Alkoholausschank (Met, Bier, Wein und Spirituosen) ist jedoch eine Gestattung
für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 Gaststättengesetz
-GastG- erforderlich. Die einzelnen Anbieter müssen die Gestattung jeweils
selbst beantragen.
Um eine Gestattung gemäß § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen erteilen zu können, muss die Tätigkeit gewerbsmäßig sein, und es muss ein besonderer Anlass vorliegen.
Die Gewerbsmäßigkeit liegt bei dieser Veranstaltung ohne weiteres vor, vor allem, da Speisen und Getränke nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben und Einnahmen für den guten Zweck erzielt werden sollen. Der Einnahmenüberschuss soll an die drei Kindergärten in der Gemeinde gespendet werden sollen.
Typische Beispiele für einen besonderen Anlass sind dem Bundesverwaltungsgericht zufolge z.B. Volks-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste, oder Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.
Ein Verein oder eine Interessengemeinschaft kann im Jahr aus verschiedenen Anlässen mehrere Gestattungen erhalten, z.B. für Frühlingsfest, Sommerfest, Weinfest, Herbstfest, Fahnenweihe.
Bei der geplanten Veranstaltung liegt mit dem Mittelaltermarkt ein besonderer Grund im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG vor, so dass eine Gestattung erteilt werden kann.
Beschluss:
Dem Antrag der Kulturschock Interessengemeinschaft zum Guten Zweck auf Durchführung eines Mittelaltermarktes in Isen wird zugestimmt.