Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 09.12.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstücke: Simon-Boiger-Straße 1 und 3, Fl.-Nrn. 191/22 und 191/23, Gemarkung Mittbach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittbach Süd“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt einer sockellosen Einfriedung aus Stabgitter- oder Holzzäunen mit einer max. Höhe von 1,00 m soll zur benachbarten Doppelhaushälfte jeweils eine Terrassentrennwand mit einer Höhe von max. 2,00 m und einer Länge von 2,00 m errichtet werden.

 

 

Die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Höhe und der Gestaltung der Einfriedungen wird zugestimmt.