Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Architekten Herr Rieger und Herr Kruppa stellen den aktuellen Sachstand und die Kostenentwicklung vor. Herr Gutsche ist ebenfalls anwesend.

 

Zunächst findet eine Besichtigung der Baustelle statt; in diesem Zuge wird vor Ort der aktuelle Sachstand erläutert.

 

Derzeit ist noch nicht sicher, dass Bauabschnitt 2 wie geplant nach Pfingsten beginnen kann, da die zuvor nötige Fertigstellung von Bauabschnitt 1 noch nicht garantiert ist. In den nächsten zwei Wochen wird sich zeigen, ob der Terminplan gehalten werden kann.

 

Sollte der Zeitplan nicht eingehalten werden ist es wichtig, dass dies bei den Gewerken, die für BA 2 noch nicht vergeben sind, in der Ausschreibung mitberücksichtigt wird.

 

Um 19:00 Uhr ist das Gremium zurück im Sitzungssaal. Herr Kruppa erläutert hier noch die Kostenentwicklung (jeweils Nettokosten):

  1. Neubau Nordtrakt (Gebäudekosten, ohne Technik):

-       3,58 Mio € in der Kostenberechnung

-       3,7 Mio € sind beauftragt

-       Ca. 140.000 € mehr beauftragt als vorab angesetzt

-       Indiziert man die Kostenberechnung, relativiert sich dies jedoch

 

Nachträge:

271.000 €, d.h. ca. 7,5 % im Verhältnis zur Hauptauftragssumme

-       Davon ca. 225.000 € echte Mehrkosten; der Rest ersetzt Hauptauftragsleistungen

-       Davon ca. 52.000 € aus dem Topf BA 2 vorweggenommen

-       Davon ca. 125.000 € unvorhergesehene Kosten; hierfür gibt es kein Budget, da die ROB ein solches Budget nicht anerkannt hat

-       Ca. 93.500 € durch Lücken in der Ausschreibung

 

Insgesamt liegen die Kosten für BA 1 ca. 11 % über dem Soll; indiziert liegt man ca. 2 % unter dem Soll.

 

  1. Turnhallendach:

-       448.000 € in der Kostenberechnung

-       479.000 € sind beauftragt

-       Ca. 31.000 € (7 %) mehr beauftragt als vorab angesetzt

 

Nachträge:

Hier schlägt v.a. der Nachtrag der Fa. Barbaros mit über 100.000 e zu Buche, dieser ist jedoch noch nicht abschließend geprüft und wird sich voraussichtlich deutlich reduzieren. Die Firma ist zudem noch nicht fertig, Mängelbeseitigung und Abnahme stehen nach Abschluss der Arbeiten ebenfalls noch an. Die durch die deutlich verlängerte Bauzeit verursachten Gerüstkosten muss die Firma tragen. Zur rechtssicheren Prüfung des Nachtrags und der Abnahme wird voraussichtlich ein Gutachter eingeschaltet.