Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Über die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2021 vorliegt, die Jahresrechnung in vorgesehener Weise geprüft, und die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden.

 

Die Jahresrechnung 2021 wurde dem Marktgemeinderat am 29.03.2022 vorgelegt, am 09.11.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und am 07.12.2022 durch den Marktgemeinderat festgestellt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit den im Beschluss vom 07.12.2022 festgestellten Ergebnissen die Entlastung zu erteilen.

 

Erste Bürgermeisterin Hibler enthält sich der Abstimmung.