Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen vom 08. Mai 2019 (BGS-WAS) wurde neu erlassen und mit der 1. Änderungssatzung vom 22.Oktober 2019 geändert.

 

Nun erfolgt die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung mit folgender Änderung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

bis 4 m³ /h                   97,82 €/Jahr (vorher 100,46 €/Jahr),

bis 10 m³/h                  244,55 €/Jahr (vorher 251,14 €/Jahr),

bis 16 m³/h                  391,29 €/Jahr (vorher 401,83 €/Jahr),

über 16 m³/h               733,66 €/Jahr (vorher 753,42 €/Jahr).

 

Die Wassergebühr bleibt unverändert.

 

Der Bauwasseranschluss soll zukünftig wie folgt abgerechnet werden (in Anlehnung an den WZV Mittbachgruppe):

 

Die Gebühr für den Bauwasseranschluss beträgt bis zum Einbau des Wasserzählers pauschal 150,00 € netto für die Bauzeit von 2 Jahren. Bei längerer Bauzeit wird eine erneute Pauschalgebühr in der wie in Satz 1 genannten Höhe fällig.

 

Die vorherige Regelung mit Bauwasserzähler oder einer Gebühr nach umbauten Raum entfällt.

 

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen wie folgt:

 

2.    Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen

(BGS-WAS)

 

Vom 07.12.2022

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Isen folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen (BGS-WAS) vom 08. Mai 2019 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 16. Mai 2019) in der Fassung vom 22. Oktober 2019 (amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 24. Oktober 2019) wird wie folgt geändert:

 

1.    § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

bis 4 m³ /h                   97,82 €/Jahr,

bis 10 m³/h                  244,55 €/Jahr,

bis 16 m³/h                  391,29 €/Jahr,

über 16 m³/h               733,66 €/Jahr.“

 

2.    § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr für den Bauwasseranschluss beträgt bis zum Einbau des Wasserzählers pauschal 150,00 € netto für die Bauzeit von 2 Jahren. Bei längerer Bauzeit wird eine erneute Pauschalgebühr in der wie in Satz 1 genannten Höhe fällig.“

 

3.    § 10 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.