Sachverhalt:

 

Der Markt Isen kalkuliert die Wassergebühren der kostenrechnenden Einrichtung der gemeindlichen Wasserversorgung kostendeckend. Die letzte Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 wurde durch den Markt Isen durchgeführt. Diese wurde als Einheitsgebühr nach dem modifizierten Frischwassermaßstab kalkuliert.

 

Die Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 wurde durch die Finanzverwaltung von Oktober bis November 2022 durchgeführt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Jahre 2019 bis 2022 berechnet.

Zudem wurden die kostendeckenden Wassergebühren der Jahre 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Vorjahre berechnet.

 

Die Vorgehensweise wird im Bericht zur Kalkulation dargestellt. Anlage des Berichtes ist die vollständige Kalkulation der Wassergebühr, die Kalkulation der Grundgebühr, die Kalkulation der Wiederbeschaffungszeitwerte und die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes.

 

Nach dem Ergebnis der Berechnungen müssen zur Erzielung einer vollen Kostendeckung für die Jahre 2023 bis 2025 folgende Wassergebühren erhoben werden:

 

Berechnung der Wassergebührensätze für die Wasserversorgung

Bezeichnung

2023

2024

2025

 

 

 

Gebührenbedarf in €

253.341,55 €

286.720,65 €

297.157,57 €

abzüglich

 

 

Grundgebührenaufkommen in €

110.000,00 €

110.000,00 €

110.000,00 €

 

 

 

maßgeblicher Gebührenbedarf in €

143.341,55 €

176.720,65 €

187.157,57 €

 

 

 

Einleitungsmenge in m³

150.000

150.000

150.000

 

 

 

Einleitungsgebühr in €/m³

              0,96 €

              1,18 €

              1,25 €

 

 

 

im Mittel

                                                                         1,13 €

 

 

Der kalkulatorische Zinssatz ab dem 01.01.2023 beträgt 2,00 %.

 

Der Markt Isen erhebt Grundgebühren für die Wassergebühren. Der Markt Isen rechnet in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils mit Einnahmen aus den Grundgebühren in Höhe von 110.000 €. Die Grundgebühr wird wie folgt festgesetzt:

 

Dauerdurchfluss der Zähler

 

bis 4 m³

97,82 € (vorher 100,46 €)

bis 10 m³

244,55 € (vorher 251,14 €)

bis 16 m³

391,29 € (vorher 401,83 €)

über 16 m³

733,66 € (vorher 753,42 €)

 

 

 

Der Markt Isen geht für die Berechnung der Wassergebühr von jährlichen Verbrauchsmengen in Höhe von 150.000 m³ für die Jahre 2023 bis 2025 aus.

 

Am 1.8.2013 ist eine Änderung des Art. 8 Abs. 3 KAG in Kraft getreten, die nunmehr eine Rücklagenbildung nicht nur zulässt, sondern den Einrichtungsträgern sogar nahelegt. Neben der vorgesehenen Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile hinaus ist nun auch die Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte zulässig. In eine Rückstellung überführt werden darf der Mehrerlös als Differenz zwischen der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte und der Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die Entscheidung über eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte kann für jeden Kalkulationszeitraum neu getroffen werden.

 

Die Abschreibungsmethode kann vom Einrichtungsträger gewählt werden.  Die Wahl ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen. Bei der Ermessensausübung hat der Einrichtungsträger den künftigen Investitionsbedarf in seiner Einrichtung zu berücksichtigen. Eine Differenzierung nach Anlagegruppen oder nach Zeitpunkten des Anlagenzugangs soll möglich sein.

Eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte ist nur solange möglich, als das Anlagegut noch nicht abgeschrieben ist. Daher ist dies für einen großen Teil der Wasserleitungen nicht (mehr) möglich, da das Wasserversorgungnetz zum großen Teil über 50 Jahre und älter ist.

Eine Finanzierung über eine Abschreibung mit Wiederbeschaffungszeitwerten ist aufgrund der zukünftig umfassenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen bereits jetzt angezeigt, um eine Rücklagenbildung frühzeitig zu beginnen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Markt Isen für den (Teil-)Bereich der Wasserleitungen und den (Teil-)Bereich der Bauwerke auf Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt.

Der daraus erzielte Erlös wird jährlich in eine Sonderrücklage überführt und der kostenrechnenden Einrichtung der Wasserversorgung in Zukunft wieder zugeführt.

 

 


Beschluss:

 

Mit der vorgestellten Kalkulation besteht Einverständnis

Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt (2023 bis 2025).

Der kalkulatorische Zins ab dem 01.01.2023 wird auf 2 % festgesetzt. Der kalkulatorische Zins wird nach der Halbwertmethode berechnet.

Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 wird eine Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

Für den Teilbereich der Wasserleitungen und den Teilbereich der Bauwerke wird für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 eine Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt. Die Erlöse hieraus sind einer Sonderrücklage zuzuführen und angemessen zu verzinsen.

Die Überdeckungen aus den Jahren 2019 bis 2022 sind im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 auszugleichen.