Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 10.11.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Altwegring, Fl.-Nr. 772/2, Gemarkung Westach

 

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dar.

 

Seitens des Wasserzweckverbandes der Mittbachgruppe ist die Wasserversorgung gesichert.

Da das Grundstück nicht mehr vom gemeindlichen Kanalsystem erschlossen ist, wurde eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung geschlossen, welche zum Anschluss auf eigene Kosten und zur Einleitung des anfallenden Schmutzwassers berechtig.

Die Behandlung des Regenwassers erfolgt auf dem Baugrundstück.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Zu diesem Vorhaben existiert bereits ein genehmigter Vorbescheid.

 

Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.