Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die geänderten Planunterlagen zum Antrag auf Vorbescheid gingen am 30. September 2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.- Nr. 26/5, Gemarkung Mittbach

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mittbach.

Die Errichtung einer zweiten Wohneinheit innerhalb der Baugrenzen ist grundsätzlich mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung erforderlich:

-       Die geplanten Stellplätze befinden sich außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen

-        

Die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich mit den öffentlichen Belangen auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen vereinbar.

Im Übrigen können gemäß § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und bauliche Anlagen, soweit sie in den Abstandsflächen zulässig sind, zugelassen werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.  

 

 


Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird versagt.