Sitzung: 22.11.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: GL/843/2022
Sachverhalt:
Die Bedarfsmitteilung
zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich
sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll
- gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher Untersuchungen.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für die Folgejahre.
Der Schwerpunkt liegt
im Jahr 2023 auf der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum sowie auf dem
Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater
Fassadengestaltungsmaßnahmen.
Die Kosten der angemeldeten Vorhaben liegen für 2023 bei 80.000 €.
Beschluss:
Die angemeldeten
Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2023 bei 80.000 €.
Der Schwerpunkt liegt
im Jahr 2023 auf der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum sowie auf dem
Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater
Fassadengestaltungsmaßnahmen.
Der erforderliche
Eigenanteil wird im Haushalt des Marktes Isen bereitgestellt. Die
vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu
entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten
Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für den Jahresantrag zusammenzustellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.