Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 09.09.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 23, Gemarkung Schnaupping

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und dient der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs.

 

Das Vorhaben steht nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a BauGB im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb.

 

Als Biomasse dienen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b BauGB überwiegend Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe aus dem eigenen und benachbarten Betrieben.

 

Es wird gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c BauGB auch nur eine Anlage am Betriebsstandort betrieben.

 

Die Kapazität der Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet mit 1,09 Millionen Normkubikmetern pro Jahr nicht den Grenzwert nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d BauGB von 2,3 Millionen Normkubikmeter.

 

Die Verpflichtungserklärung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen, ist im weiteren Verfahren gegenüber dem Landratsamt Erding abzugeben.

 

Die ausreichende Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert.

 

Für das Bauvorhaben wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wir erteilt.