Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 19.07.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Am Römerweg 23, Fl.-Nr. 809/10, Gemarkung Westach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gmainfeld“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt eines Satteldachs mit einer Dachneigung von 20 - 25° soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° errichtet werden

-       statt roten Dachziegeln oder –steinen soll ein Blechdach errichtet werden

 

 

Die notwendigen Befreiungen berühren die Grundzüge der Planung nicht und sind städtebaulich vertretbar. Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung wird zugestimmt.