Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 05.08.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Loipfing 14 a, Fl.-Nr. 574, Gemarkung Westach

 

Das geplante Gewächshaus befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Loipfing.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

Der geplante Geräteschuppen mit Bienenunterstand wurde von Herrn Dr. Beims, Imkerei Fachberater des Bezirkes Oberbayern, bei einem Ortstermin begutachtet.

Der Bedarf des Bauvorhabens für eine nachhaltige Bienenhaltung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist gegeben.

 

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag wird erteilt.