Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Antrag auf Vorbescheid ging am 22.09.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Raiffeisenstraße 32, Fl.-Nr. 505/18 und 505/17, Gemarkung Isen

 

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dar.

 

Das nordwestliche Gebäudeeck ragt noch in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Schinderbachs.

Da hier nur der äußerste Rand der Überschwemmungsfläche betroffen ist, sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu erwarten. Ob ein Ausgleich des Retentionsraumes erforderlich wird, soll im weiteren Verfahren mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden.

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Zufahrt zum Grundstück ist durch eine vorhandene Grunddienstbarkeit am Vorderliegergrundstück nachgewiesen, die Erschließung ist damit gesichert.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.