Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Löschfahrzeug LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Mittbach ist 27 Jahre alt und steht zur Ersatzbeschaffung an.

 

Im Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Isen ist als Ersatzfahrzeug ein LF 20 vorgesehen. Die Kosten für ein solches Fahrzeug inkl. Beladung liegen derzeit bei ca. 580.000 €, die Förderung durch den Freistaat beläuft sich auf ca. 100.000 €. Seit 01.01.2022 wurden jedoch die Förderrichtlinien des Freistaates insofern verschärft, als ein HLF 20 oder LF 20 nur noch dann gefördert wird, wenn im Schutzbereich der Feuerwehr ein großes Gefahrenpotenzial (zum Beispiel mehrspurige Straße, größeres Gewerbe- und Industriegebiet) belegt werden kann und dies vom zuständigen Kreis- bzw. Stadtbrandrat oder Leiter der Berufsfeuerwehr in seiner fachlichen Stellungnahme bestätigt wird. Dies wurde zusammen mit der Feuerwehr, dem Feuerwehrreferenten, und der Kreisbrandinspektion geprüft und ist im Ergebnis nicht der Fall, so dass bei Beschaffung eines LF 20 keine Förderung gewährt würde.

 

Alternativ ist die Beschaffung eines LF 20-KatS möglich und förderfähig, die Kreisbrandinspektion hat dieses Fahrzeug vorgeschlagen und befürwortet es. Es stellt eine etwas reduzierte Variante des LF 20 dar. Die Kosten liegen derzeit bei ca. 550.000 €, die Förderung beläuft sich auf 96.800 €. Die Feuerwehr Mittbach hat geprüft, ob ein LF 20-KatS als Alternative in Frage käme und hat dies bejaht.

 

Die Ausschreibung wird über die Firma a-on von Herrn Kreisbrandinspektor Huber erfolgen. Vor Veröffentlichung ist die Förderzusage der Regierung abzuwarten. Derzeit dauert die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges auf einem LKW-Aufbau ca. 2,5 – 3 Jahre, alleine für die Lieferung des Fahrgestells sind laut Kreisbrandrat 2 Jahre zu veranschlagen. Die Beschaffung sollte noch heuer eingeleitet werden.

         


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Freiwillige Feuerwehr Mittbach als Ersatz für das Löschfahrzeug LF 8/6 ein LF 20-KatS zu beschaffen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens inklusive der Förderung beauftragt.