Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Der Antrag auf Vorbescheid ging am 03.06.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 26/5, Gemarkung Mittbach

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittbach“.

 

Die Errichtung eines zweiten Einzelhauses innerhalb der Baugrenzen ist grundsätzlich mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist folgende Befreiung erforderlich:

 

-       Der geplante Carport befindet sich außerhalb der im Bebauungsplan für Garagen und Stellplätze vorgesehenen Flächen

 

Die notwendige Befreiung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Im Übrigen können gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und bauliche Anlagen, soweit Sie in den Abstandsflächen zulässig sind, zugelassen werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt. Der notwendigen Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen wird zugestimmt.