Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Laut Art. 1 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AGPStG) obliegt die Erfüllung der Aufgaben des Standesamtes den Gemeinden, die diese Aufgabe als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises erfüllen.

 

Gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGPStG können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamts einer anderen Gemeinde mit deren Zustimmung übertragen.
In einer Verwaltungsgemeinschaft tritt diese an die Stelle der Gemeinde, da sie die Aufgaben des Standesamts als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Pastetten hat im März 2022 beim Markt Isen angefragt, ob Interesse an der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes besteht. Der Markt Isen hat sein Interesse an einer Übernahme der Aufgaben des Standesamtes mit Grundsatz­beschluss vom 12.04.2022 zum Ausdruck gebracht.

 

Die Vereinbarungen zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes einschließlich des Standesamtsarchivs wurden den Beschlüssen entsprechend erarbeitet und zwischen dem Markt Isen und der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten abgestimmt.

 

Zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes bedarf es jeweils eines Beschlusses einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats bzw. der Gemeinschaftsversammlung der übertragenden und der aufnehmenden Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 AGPStG.

 

Die Zweckvereinbarung zur Übertragung des Standesamtsarchivs richtet sich nach Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG).

 

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Pastetten hat den Vereinbarungen in der Sitzung vom 08.09.2022 bereits mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt.


Beschluss:

 

  1. Der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten und dem Markt Isen über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes auf den Markt Isen wird zugestimmt.

 

  1. Der vorgelegten Zweckvereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten und dem Markt Isen über die Übertragung des Standesamtsarchivs auf den Markt Isen wird zugestimmt.