Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 27.06.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Mais 11, Fl.-Nr. 524, Gemarkung Westach

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Mais.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

 

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Das Regenwasser wird über eine private Leitung zu einem nördlich gelegenen verrohrten Graben geleitet.

Das anfallende Schmutzwasser wird über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage ebenfalls über eine private Leitung in den verrohrten Graben geleitet.

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen des Bauvorhabens beantragt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.