Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 07.06.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Loipfing 12, Fl.-Nr. 524, Gemarkung Westach

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Loipfing.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Das Regenwasser wird über eine private Leitung zum Bach geleitet.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag wird erteilt.