Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Katholische Burschenverein Burgrain e.V. hat am 13.05.2022 Antrag gestellt, folgende Veranstaltung abhalten zu dürfen (Anzeige nach § 19 LStVG und Antrag gemäß § 12 GastG):

-       am 09. und 10. Juli 2022 ein Dorffest in Burgrain als Alternative zum bisher gefeierten Weinfest und dem Petersfeuer, die dieses Jahr nicht durchgeführt werden können.

 

Grund für die Veranstaltungen sind die Förderung und der Erhalt der Geselligkeit in Burgrain.

Geplant ist am 09.07.2022 Mittagstisch mit Bewirtung, Kaffee und Kuchen am Nachmittag, Abendtisch mit Bewirtung, Live-Band und Barbetrieb. (12:00 bis 02:00 Uhr).

Am 10.07.2022 ist ein Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung vorgesehen (07:00 bis 15:00 Uhr).

 

Die Veranstaltung an sich ist gemäß Art. 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz -LStVG- nicht erlaubnis-, sondern nur anzeigepflichtig. Für den beabsichtigten Alkoholausschank ist jedoch eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 Gaststättengesetz -GastG- erforderlich.

 

Um eine Gestattung gemäß § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen erteilen zu können, muss die Tätigkeit gewerbsmäßig sein, und es muss ein besonderer Anlass vorliegen.

 

Die Gewerbsmäßigkeit liegt bei dieser Veranstaltung ohne weiteres vor, vor allem, da Speisen und Getränke nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben und Einnahmen für den Umbau des Burschenstüberls erzielt werden sollen.

Typische Beispiele für einen besonderen Anlass sind dem Bundesverwaltungsgericht zufolge z.B. Volks-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste, oder Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.

Ein Verein kann im Jahr aus verschiedenen Anlässen mehrere Gestattungen erhalten, z.B. für Frühlingsfest, Sommerfest, Weinfest, Herbstfest, Fahnenweihe.

 

Bei der geplanten Veranstaltung liegt mit dem Dorffest ein besonderer Grund im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG vor, so dass eine Gestattung erteilt werden kann.


Beschluss:

 

Dem Antrag des Katholischen Burschenvereins Burgrain e.V. auf Durchführung eines Dorffestes in Burgrain wird zugestimmt.