Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 03.05.2022 fand die Wahl des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Westach statt. Gewählt wurde der bisherige Kommandant Florian Nußrainer.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung des Marktes Isen im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn er fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.

 

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Stellungnahme vom 07.05.2022 erteilt.

 

Gründe für die Versagung der Bestätigung liegen nicht vor.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG, Herrn Florian Nußrainer als Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Westach.