Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 30.03.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstücke: Nähe General-Moreau-Straße, Fl.-Nrn. 191/13, 191/14, 191/15 und 191/16, Gemarkung Westach

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittbach Süd“.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig:

 

-       statt einer sockellosen Einfriedung aus Stabgitter- oder Holzzäunen mit einer max. Höhe von 1,00 m soll zur benachbarten Doppelhaushälfte jeweils eine Terrassentrennwand mit einer Höhe von max. 2,00 m und einer Länge von 2,00 m errichtet werden.

 

 

Die notwendigen Befreiungen berühren die Grundzüge der Planung nicht und sind städtebaulich vertretbar. Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Höhe und der Gestaltung der Einfriedungen wird zugestimmt.