Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 26.04.2022 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Altwegring, Fl.-Nr. 772/2, Gemarkung Westach

 

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dar.

 

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Fragestellungen:

-       Ist die Errichtung des neuen Wohngebäudes mit den Abmessungen 20,72 x 8,50 mit integrierter Garage bauplanungsrechtlich zulässig?

-       Kann die Genehmigung einer Grundstückszufahrt, wie dargestellt, in Aussicht gestellt werden?

 

Seitens des Wasserzweckverbandes der Mittbachgruppe ist die Wasserversorgung gesichert.

Da das Grundstück nicht mehr vom gemeindlichen Kanalsystem erschlossen ist, wurde eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung geschlossen, welche zum Anschluss auf eigene Kosten und zur Einleitung des anfallenden Schmutzwassers berechtig.

Die Behandlung des Regenwassers erfolgt auf dem Baugrundstück.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Auf dem Grundstück wurde bereits ein Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt genehmigt.

Statt dem geplanten Vorhaben soll nun ein Betriebsleiterwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

 

Dieses Vorgehen wurde vom Bauherrn mit dem Landratsamt Erding im Rahmen einer gemeinsamen Ortseinsicht besprochen.

 

Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.