Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die dem Verkehr innerhalb des Baugebiets „Mittbach Süd“ dienende Straße bedarf, damit sie die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG), der Widmung durch den Markt Isen als Straßenbaubehörde Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG.

 

Folgender dem Verkehr innerhalb des Bebauungsplans dienender Straßenzug ist als Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen:

 

  1. „Simon-Boiger-Straße“ (im Lageplan blau)

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Vertragsausschuss beschließt die Widmung der oben genannten Ortsstraße gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen.